Nach einem Verkehrsunfall steht zunächst der unmittelbare Schaden im Vordergrund. Die eigentliche Auseinandersetzung liegt jedoch häufig in der Korrespondenz mit Versicherungen, in Gutachten und in der Haftungsfrage. Die Gegenseite versucht oft, Ansprüche zu kürzen.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel unsere Anwaltskosten. Das bedeutet: Sie erhalten professionelle Hilfe ohne eigenes Kostenrisiko.
Vollständige Kommunikation und Regulierung des Gesamtschadens.
Durchsetzung nach Gutachten – auch bei Abrechnung ohne Reparatur.
Geltendmachung aller Schadenspositionen – auch der oft vergessenen.
Inklusive Kostenpauschale – damit Sie mobil bleiben.
Verlassen Sie sich auf unsere Expertise, um den maximalen Schadensersatzanspruch zu realisieren – und konzentrieren Sie sich vollständig auf Ihre Genesung.
Unfallstelle sichern, Beweise fotografieren, Zeugen notieren – und vor Abgabe von Erklärungen gegenüber der gegnerischen Versicherung anwaltlichen Rat einholen.
Nein. Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie in der Regel einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen – auf Kosten der Gegenseite.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel die Anwaltskosten – für Sie entsteht kein eigenes Kostenrisiko.
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen – wir melden uns zeitnah mit einer ehrlichen Ersteinschätzung.