Rechtliches
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen zwischen der UniQue Conception als Auftragnehmerin und ihren gewerblichen Kunden. Sie gelten für alle Leistungen rund um Webdesign, Webentwicklung, SEO und Online-Marketing.
Stand: Mai 2026, Version 5 · Inhaber und Vertretungsberechtigter: Mehmet Sait Özcan · Sitz: Otto-Hahn-Straße 8, 63225 Langen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote der UniQue Conception, Inhaber Mehmet Sait Özcan, Otto-Hahn-Straße 8, 63225 Langen (nachfolgend „Agentur“) gegenüber ihren Kunden.
(2) Die Agentur schließt Verträge ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie mit öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ab. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden grundsätzlich nicht geschlossen. Der Kunde versichert mit Vertragsabschluss, in dieser Eigenschaft zu handeln.
(3) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder Projektvertrag. Im Falle von Widersprüchen zwischen Individualvereinbarung und diesen AGB geht die Individualvereinbarung vor.
(4) Sofern nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet die Agentur die technische und gestalterische Umsetzung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, bestimmte Umsätze, Leads oder Suchmaschinenplatzierungen.
(5) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, sofern ihnen nicht ausdrücklich zugestimmt wurde.
(1) Angebote der Agentur sind freibleibend, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. Ein Vertrag kommt zustande durch die schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Kunden, die Unterzeichnung eines Projektvertrages oder den Beginn der Leistungserbringung nach Auftragserteilung. Die Annahme eines Angebots per E-Mail gilt als rechtsverbindlich.
(2) Angebote sind, sofern nichts anderes vermerkt ist, zwei Wochen ab Erstellungsdatum gültig.
(3) Das Projekt beginnt mit Annahme des Angebots in Textform sowie nach vollständigem Eingang aller zur Umsetzung erforderlichen Inhalte, Informationen und Zugangsdaten des Kunden.
(4) Verzögert sich die Erfüllung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden, ist die Agentur berechtigt, den Projektzeitplan anzupassen oder das Projekt auf Basis der bis dahin vorliegenden Informationen umzusetzen und abzuschließen. Verzögerungen durch den Kunden berechtigen nicht zu Preisnachlässen, Rückerstattungen oder Schadensersatzansprüchen.
(5) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail genügt).
(1) Der Leistungsumfang ist abschließend im jeweiligen Angebot geregelt. Sofern nicht anders vereinbart, ist eine einmalige gebündelte Korrekturschleife nach Übergabe der ersten Version enthalten.
(2) Änderungswünsche, die über die vereinbarte Korrekturschleife hinausgehen oder nach Abnahme erfolgen, sind kostenpflichtig und werden mit dem vereinbarten Stundensatz (Standard: 120 EUR netto pro Stunde) abgerechnet.
(3) Nicht im Standardumfang enthalten sind, sofern nicht gesondert vereinbart:
(4) Soweit nicht anders vereinbart, sind die erstellten Webseiten für die folgenden Browser in der jeweils aktuellen Fassung sowie der jeweils zwei vorherigen Versionen optimiert: Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari und Microsoft Edge. Darstellungsabweichungen auf älteren Browser-Versionen, Nischen-Browsern oder selten genutzten Endgeräten stellen keinen Mangel dar.
(5) Die Webseiten werden für die gängigen Endgerätekategorien (Desktop, Tablet, Smartphone) optimiert. Sofern bestimmte Auflösungen, Geräte oder Browser zwingend unterstützt werden müssen, ist dies vorab in Textform zu vereinbaren.
(6) Im Bereich Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Online-Marketing erbringt die Agentur Dienstleistungen im Sinne von §§ 611 ff. BGB. Geschuldet ist die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Maßnahmen, nicht jedoch ein bestimmter Erfolg. Mögliche Leistungen umfassen:
(7) Die Agentur übernimmt keine Garantie für bestimmte Rankings in Suchmaschinenergebnissen. Suchmaschinenbetreiber können ihre Algorithmen jederzeit ohne Ankündigung ändern. Mediakosten für Werbeanzeigen (z. B. Google Ads, Meta Ads) sind nicht im Honorar enthalten und werden vom Kunden direkt getragen.
(1) Die projektbezogene Kommunikation erfolgt primär per E-Mail. Verbindliche Absprachen, Freigaben und Änderungswünsche bedürfen der Textform; mündliche oder per Messenger getroffene Absprachen sind rechtlich nicht verbindlich, sofern sie nicht zusätzlich per E-Mail bestätigt werden.
(2) Die Nutzung von Messenger-Diensten wie WhatsApp oder vergleichbaren Plattformen dient ausschließlich der unverbindlichen und informellen Abstimmung.
(3) Es besteht kein Anspruch auf feste Reaktionszeiten, ständige Erreichbarkeit oder Support außerhalb der vereinbarten Leistungen.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen angemessen zu unterstützen. Insbesondere hat der Kunde:
(2) Änderungen bereits freigegebener Inhalte können zu Mehrkosten und Terminverschiebungen führen. Verzögerungen durch unzureichende oder verspätete Mitwirkung gehen nicht zu Lasten der Agentur; anfallende Wartezeiten können mit dem vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt werden.
(3) Die Agentur ist nicht berechtigt und nicht verpflichtet, den Kunden zu wettbewerbs-, verbraucher-, kennzeichnungs- oder sonstigen rechtlichen Fragen zu beraten. Eine rechtliche Prüfung von Inhalten, Werbeaussagen oder Geschäftsmodellen findet durch die Agentur nicht statt.
(1) Die Agentur ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Subunternehmer (z. B. freiberufliche Entwickler, Designer, Texter, Druckdienstleister) zur Erbringung der vereinbarten Leistungen einzusetzen. Der Einsatz erfolgt unter sorgfältiger Auswahl und Überwachung durch die Agentur.
(2) Die Agentur bleibt vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen alleiniger Vertragspartner des Kunden. Die Agentur haftet für das Verschulden ihrer Subunternehmer wie für eigenes Verschulden.
(3) Subunternehmer mit Zugang zu personenbezogenen Daten werden vertraglich zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verpflichtet. Soweit die Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO vorliegen, wird mit dem Subunternehmer eine entsprechende Vereinbarung getroffen.
(1) Nach Fertigstellung einer Leistung oder eines Projektmeilensteins fordert die Agentur den Kunden zur Abnahme auf. Nach Übergabe der finalen Leistung beginnt eine Abnahmefrist von 14 Kalendertagen.
(2) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme und keine Mängelrüge in Textform, gilt die Leistung als abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB).
(3) Wesentliche Mängel sind konkret, nachvollziehbar und innerhalb der Frist in Textform mitzuteilen. Unwesentliche Mängel oder bloße Änderungswünsche berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
(4) Nimmt der Kunde die Leistung in Benutzung (z. B. durch Veröffentlichung der Webseite, Versand von Drucksachen, kommerziellen Einsatz von Designs), gilt dies als konkludente Abnahme.
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. Die Abrechnung erfolgt als Festpreis, Stunden- oder Tagessatz oder monatliche Pauschale gemäß Vereinbarung.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Bei Projekten ab einem Nettowert von 1.000 EUR ist die Agentur berechtigt, folgendes Zahlungsmodell anzuwenden:
(4) Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen gemäß § 288 Abs. 2 BGB (Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte) sowie eine Verzugspauschale von 40 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
(5) Die Agentur ist berechtigt, die weitere Leistungserbringung sowie laufende Dienstleistungen (z. B. Wartung, Hosting) bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzustellen. Nutzungsrechte entstehen erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung.
(1) Alle im Rahmen des Auftrags erstellten Werke sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Agentur.
(2) Nach vollständiger Begleichung aller offenen Rechnungen erhält der Kunde an den erstellten Werken (insbesondere Webseite, Designs, Grafiken) ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Verwendungszweck. Räumliche und zeitliche Beschränkungen ergeben sich aus dem Vertragszweck.
(3) Bei der Erstellung von Logos räumt die Agentur dem Kunden vorbehaltlich abweichender Regelungen ein zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränktes, ausschließliches Nutzungsrecht ein. Einzelne grafische Elemente der Logos dürfen jedoch für die Erstellung anderer Werke verwendet werden, solange hierdurch keine Verwechslungsgefahr zum erstellten Logo entsteht.
(4) Projektdateien, Editier-Zugänge, Design-Rohdaten, Quellcodes oder CMS-Projekte sind nicht Bestandteil der Übergabe, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Herausgabe kann gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden.
(5) Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Bearbeitung durch Dritte ohne Zustimmung der Agentur ist unzulässig. Bei schuldhafter unzulässiger Nutzung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe, deren Höhe von der Agentur nach billigem Ermessen festgesetzt und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann (Hamburger Brauch). Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
(6) Exklusive Nutzungsrechte sowie die Übertragung von Quellcode-Eigentum bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung und können gesondert vergütet werden.
(7) Soweit Drittanbieter-Komponenten, Frameworks oder Open-Source-Software eingesetzt werden, gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Anbieter. Änderungen, Einschränkungen oder Ausfälle dieser Dienste stellen keinen Mangel der Leistung dar.
(1) Die Agentur ist berechtigt, die erbrachten Leistungen unter Nennung des Kunden als Referenz zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Webseite, in Präsentationen und in Marketingmaterialien, sofern der Kunde nicht ausdrücklich in Textform widerspricht.
(2) Auf jeder durch die Agentur erstellten Webseite wird ein Agenturhinweis im Footer platziert (z. B. „Erstellt von UniQue Conception“). Eine Entfernung oder Veränderung dieses Hinweises ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und gegebenenfalls gegen gesonderte Vergütung möglich.
(1) Die Agentur gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme frei von wesentlichen Mängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.
(2) Bei berechtigten Mängelrügen leistet die Agentur Nacherfüllung nach eigener Wahl durch Nachbesserung oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung nach zwei Versuchen fehl, kann der Kunde die gesetzlichen Rechte (Rücktritt oder Minderung) geltend machen.
(3) Keine Gewähr wird übernommen für wirtschaftliche Ergebnisse, Reichweiten, Umsätze oder Suchmaschinenplatzierungen.
(4) Mängel, die auf fehlerhaften Angaben des Kunden, auf Drittkomponenten, auf nachträglichen Änderungen durch den Kunden oder durch unbefugte Eingriffe Dritter beruhen, sind von der Gewährleistung ausgenommen.
(1) Die Agentur haftet uneingeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz).
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Die Haftung pro Schadensfall ist auf die Höhe der vereinbarten Vergütung des betreffenden Auftrags begrenzt, mindestens jedoch auf 10.000 EUR.
(4) Keine Haftung besteht für:
(1) Einmalige Projektaufträge enden mit vollständiger Erbringung und Abnahme der vereinbarten Leistungen.
(2) Laufende Dienstleistungsverträge (z. B. SEO-Retainer, Pflegeverträge) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform (E-Mail genügt) gekündigt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung mit einer Zahlung in Verzug ist oder wesentliche Vertragspflichten verletzt.
(4) Bei Kündigung durch den Kunden nach Projektbeginn besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Bereits erbrachte Leistungen werden bis zum Kündigungszeitpunkt entsprechend dem vereinbarten Preis abgerechnet.
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Konzepte und Kundendaten, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages für drei Jahre fort. Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG sind darüber hinaus geschützt.
(2) Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Erfüllung des Vertrages und im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Näheres regelt die Datenschutzerklärung der Agentur, abrufbar unter https://unqc.de/datenschutzerklaerung/.
(3) Soweit die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten Dritter im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. bei Wartung, Hosting, Datenmigration), schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO ab.
(1) Sofern die Agentur dem Kunden Hosting-Leistungen anbietet, regelt eine gesonderte Hosting-Vereinbarung den Leistungsumfang. Diese AGB gelten ergänzend.
(2) Auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz dürfen keine Inhalte gespeichert werden, die gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstoßen, insbesondere nicht solche, die
(3) Erlangt die Agentur Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten, ist sie berechtigt, diese gemäß den Vorgaben des Digital Services Act (DSA, Verordnung (EU) 2022/2065) vorläufig zu sperren oder zu entfernen, den Kunden zur Stellungnahme aufzufordern und nach Abwägung der Umstände endgültige Maßnahmen zu ergreifen (Verwarnung, Sperrung, Kündigung, Anzeige bei zuständigen Behörden bei strafrechtlich relevanten Inhalten).
(4) Die Agentur prüft die gespeicherten Inhalte nicht proaktiv und führt keine automatisierten Prüfungen durch. Die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit aller Inhalte liegt beim Kunden.
(5) Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund rechtswidriger Inhalte gegen die Agentur geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Agentur (Langen, Hessen) als Gerichtsstand vereinbart. Ausschließliche gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
(3) Die Agentur ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bei laufenden Verträgen werden Bestandskunden über geplante Änderungen mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail informiert. Die Mitteilung enthält die geänderten Klauseln, das Inkrafttretensdatum sowie einen Hinweis auf das Widerspruchsrecht und dessen Folgen.
(4) Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform, gilt seine Zustimmung als erteilt. Widerspricht der Kunde, treten die Änderungen ihm gegenüber nicht in Kraft. Die Agentur ist in diesem Fall berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten AGB außerordentlich zu kündigen.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtlich zulässige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(6) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel selbst.
Stand der vorliegenden Fassung: Mai 2026, Version 5 · UniQue Conception, Inh. Mehmet Sait Özcan · Otto-Hahn-Straße 8, 63225 Langen