Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Viele Unternehmen fragen sich seitdem, ob ihre Website betroffen ist und was sie tun müssen. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen verständlichen Überblick.
Welche Pflichten für Ihre Website gelten, hängt vor allem davon ab, ob Sie Produkte oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten.
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt den European Accessibility Act, eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2019, in deutsches Recht um. Ziel ist, dass Menschen mit Behinderungen bestimmte Produkte und Dienstleistungen gleichberechtigt nutzen können, darunter viele digitale Angebote.
Wen betrifft das Gesetz?
Betroffen sind vor allem Unternehmen, die bestimmte Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Im Bereich Websites sind das insbesondere Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, also zum Beispiel:
- Onlineshops, in denen Verbraucher Waren oder Dienstleistungen kaufen
- Buchungs- und Terminstrecken, über die Verträge geschlossen werden
- weitere Angebote, bei denen Verbraucher online einen Vertrag abschließen
Reine Informationswebsites ohne Vertragsabschluss und Angebote, die sich ausschließlich an Unternehmen richten, sind in der Regel nicht erfasst. Ausgenommen sind außerdem Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen. Als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als zehn Personen beschäftigt und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme hat.
Was bedeutet „barrierefrei“ bei einer Website?
Maßstäbe liefern die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und die europäische Norm EN 301 549. Die WCAG folgen vier Grundprinzipien. Inhalte müssen
- wahrnehmbar sein, etwa durch Alternativtexte für Bilder und ausreichende Kontraste,
- bedienbar sein, zum Beispiel vollständig per Tastatur,
- verständlich sein, mit klarer Sprache und nachvollziehbarer Navigation,
- robust sein, damit auch Hilfsmittel wie Screenreader sie zuverlässig auslesen können.
Typische Schwachstellen
Bei vielen Websites finden wir immer wieder ähnliche Probleme:
- Bilder ohne aussagekräftige Alternativtexte
- zu geringe Farbkontraste, etwa hellgraue Schrift auf weißem Grund
- Menüs, Slider oder Pop-ups, die sich nicht per Tastatur bedienen lassen
- Formulare ohne Beschriftungen oder mit unverständlichen Fehlermeldungen
- eine unlogische Überschriftenstruktur
- fehlende Informationen zur Barrierefreiheit des Angebots
Was droht bei Verstößen?
Die Einhaltung wird von Marktaufsichtsbehörden der Länder überwacht. Sie können Maßnahmen anordnen und bei Verstößen Bußgelder verhängen, die je nach Verstoß bis zu 100.000 Euro betragen können. Unabhängig davon verlieren Sie mit einer schwer bedienbaren Website Kunden, und das jeden Tag.
So gehen Sie sinnvoll vor
- Betroffenheit klären: Prüfen Sie, ob Sie Verbrauchern online Vertragsabschlüsse ermöglichen und ob eine Ausnahme greift.
- Bestandsaufnahme: Lassen Sie Ihre Website anhand zentraler WCAG-Kriterien prüfen.
- Priorisieren: Beheben Sie zuerst die Probleme, die Nutzer am stärksten behindern, etwa Formulare und Bestellprozess.
- Informieren: Stellen Sie die geforderten Informationen zur Barrierefreiheit Ihres Angebots bereit.
- Dranbleiben: Achten Sie bei neuen Inhalten dauerhaft auf Barrierefreiheit.
Fazit
Barrierefreiheit ist mehr als eine gesetzliche Pflicht: Sie macht Ihre Website für alle Menschen besser nutzbar. Wenn Sie wissen möchten, wie barrierefrei Ihre Website heute ist, prüfen wir sie gerne. Mehr zu unserem Vorgehen finden Sie auf der Seite Barrierefreie Website.